Flugplatzordnung

Dem MFC-Landskrone ist mit Datum vom 08.04.2005 eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde erteilt worden.
Die darin enthaltenen Auflagen und Nebenbestimmungen sind einzuhalten.
Die nachfolgend dargestellte Flugplatzordnung ist Bestandteil der Aufstiegserlaubnis.

  1. Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen nicht gefährdet oder gestört werden.
  2. Jeder ist verpflichtet, auf den Schutz der Natur und der Umwelt zu achten.
  3. Es dürfen Flugmodelle mit kolben- und turbinengetriebenen Verbrennungsmotoren, sowie Segler und Elektroflugmodelle bis 25 kg Abfluggewicht betrieben werden.
  4. Der Flugbetrieb darf nur nach Sichtflugregeln am Tage durchgeführt werden.
  5. Der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren ist nur zu folgenden Zeiten gestattet: 

             an Werktagen                     08.00 – 20.00 Uhr

             an Sonn und Feiertagen     09.00 – 12.00 Uhr
                                           und       14.00 – 20.00 Uhr
                 jedoch längstens bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang

  1. Gastpiloten melden sich beim Flugleiter oder einem anwesenden Vereinsmitglied und tragen sich mit Namen und Unterschrift im Flugbuch ein, wodurch sie Kenntnis und Einhaltung der Regeln bestätigen.
  2. Der Betrieb von Flugmodellen ist nur mit einer ausreichenden Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erlaubt. Der Betreiber benötigt eine in der EU gültige UAS-Registrierung und die Modelle sind mit der e-ID zu kennzeichnen.
  3. Für den Betrieb von Flugmodellen über 2kg Gewicht oder über 120m Flughöhe ist ein Kenntnisnachweis erforderlich.
  4. Für die am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten besteht Alkoholverbot.
  5. Der maximale Schallpegel für Verbrennungsmotoren beträgt beim Betrieb eines Flugmodells mit Kolbenmotoren 84 dB(A)/7m und beim Betrieb eines Flugmodells mit Turbinenantrieb 100 dB(A)/7m. Die Einhaltung der maximalen Schallpegelwerte der Flugmodelle wird durch Kontrolle der Lärmpässe sichergestellt.
  6. Der gleichzeitige Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist bei Kolbenantrieben auf 3 begrenzt.
  7. Es darf nur ein Flugmodell mit Turbinenantrieb in der Luft sein. Weitere Modelle dürfen nicht gleichzeitig mit einem Turbinenmodell betrieben werden.
  8. Der Flugsektor ist strengstens einzuhalten (siehe Karte Anlage 1). Zur A61 ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 250m einzuhalten.
  9. Die Aufnahme des Flugbetriebes (Meldung erster Flug pro Flugtag) ist per email der Flugleitung des Hubschrauberlandesplatzes HARIBO bekannt zu geben.
  10. Flugmodelle haben der bemannten Luftfahrt in jedem Fall auszuweichen. Der Modellpilot hat seinen Standort so zu wählen, dass er währen des gesamten Fluges sein Flugmodell beobachten und das Gelände unterhalb des Luftraumes, in dem er das Modell betreibt, vollständig überblicken kann.
  11. Der Überflug des eingezäunten Sicherheitsbereiches (Vorbereitungsraum, Parkplatz) ist verboten. Zu Personen, Tieren und Hindernissen im Bereich der umliegenden Grundstücke und Wege ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 m einzuhalten! Der Flugbetrieb ist nötigenfalls einzustellen oder innerhalb des Flugsektors so zu verlegen, dass jegliche Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
  12. Der Flugbetrieb ist einzustellen: 
    - während landwirtschaftlicher Arbeiten im An-Abflugsektor, sowie innerhalb eines 150m Sicherheitsabstandes um das Flugplatzgelände im gesamten Flugsektor.
    - während der Jagdausübung.
    - bei starkem Wind oder Umständen, die ein sicheres Fliegen in Frage stellen.
  13. Startende und landende Modelle sind durch Zuruf zu melden. Segler ohne Antrieb haben beim Landen Vorrecht.
  14. Bei Flugbetrieb von Segelflug oder Elektromodellen über 5kg Gewicht und bei jedem Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor, ist ein Flugleiter zu bestimmen. Der Flugleiter wird unter den anwesenden Piloten in Abstimmung festgelegt. Dieser führt das Flugbuch und darf während der Zeit seines Dienstes kein Modell steuern. Der Flugleiter regelt den ordnungsgemäßen Flugbetrieb, wobei seinen Anweisungen Folge zu leisten ist. Jeder Modellpilot trägt sich vor Aufnahme des Flugbetriebes ins Flugbuch oder App ein.
  15. Bei besonderen Ereignissen und Unfällen ist der Vorstand und ggf. der Rettungsdienst zu informieren und das Ereignis im Flugbuch zu vermerken.
  16. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich im Container.

Gültig ab 01.02.2026
Der Vorstand

 

Im Notfall: Feuerwehr / Rettungsdienst   112          Polizei   110

 

Flugplatz Koordinaten 50.584434, 7.076472