Flugplatzordnung

    MFC Modellflugclub Landskrone e.V. Bad Neuenahr-Ahrweiler
    Flugplatzordnung gültig ab 21.05.2009 Fluggewicht max. 25 kg


    Der Modellflugplatz darf ausschließlich von Vereinsmitgliedern des MFCL sowie angemeldeten
    Gastfliegern benutzt werden. "Wildes Fliegen" wird umgehend zur Anzeige gebracht.
    Während der Mäharbeiten auf dem Fluggelände ist jeglicher Modellflugbetrieb untersagt.


1.) Gültigkeit der Aufstiegserlaubnis
      Die Aufstiegserlaubnis gilt für genehmigungspflichtigen Modellflugbetrieb:
   - Alle Flugmodelle mit kolbengetriebenen und turbinengetriebenen Verbrennungsmotoren
   - Segelflugmodelle und Elektromodelle schwerer als 5 kg
      Das max. Gesamtgewicht beträgt 25 kg.
2.) Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor:
      Werktags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
     Sonn- und Feiertags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
     jedoch längstens bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
3.) Modellflugbetrieb nur bei Anwesenheit eines Ersthelfers.
     Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer
     Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.
4.) Die Anwesenheit eines Flugleiters ist zwingend notwendig beim Fliegen von:
   - Segelflug- und Elektromodellen mit einem Gesamtgewicht von 5 kg und mehr
   - Flugmodellen mit Verbrennungsmotor (kolben- oder turbinengetrieben) egal welchen Gesamtgewichtes.
     Der Flugleiter hat die notwendigen Eintragungen im Modellflugbuch vollständig und in leserlicher Schrift
     vorzunehmen. Während der Flugleitertätigkeit darf der Flugleiter selbst kein Modell steuern.
     Der Flugleiter muss mit dem Inhalt der Aufstiegserlaubnis vertraut sein und deren Einhaltung überwachen.
     Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung und den Ablauf des Modellflugbetriebes verantwortlich.
     Er überwacht und ordnet den Flugbetrieb. Alle Modellpiloten haben seinen Anweisungen zu folgen.
     Die Flugleiterfunktion kann ausüben, wer an einer offiziellen Flugleiterschulung des DMFV oder des Vereins
     teilgenommen hat oder persönlich durch einen hauptamtlichen Flugleiter oder ein Mitglied des Vorstands
     eingewiesen wurde. Eine Liste der hauptamtlichen Flugleiter ist als Anlage im Flugleiterbuch einzusehen.
     Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Bestimmungen
     dieser Flugplatzordnung oder des Erlaubnisbescheides kann er ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den
     Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes
     stören, vom Platz verweisen. Diese Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten und dem
     Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. über weitere Maßnahmen.
5.)Fliegen nur mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt.
     Dies gilt besonders für Gastflieger.
6.)Senderbetrieb nur mit Frequenzklammer.
     Die Sender dürfen nicht ohne Frequenzklammer eingeschaltet werden. Diese ist am Sender deutlich sichtbar
     anzubringen. Jeder Modellpilot hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebs im Flugbuch einzutragen.
7.) Absturzautomatik ist zwingend erforderlich.
      Alle Modelle müssen bei Ausfall der Funkverbindung durch eine Automatik unverzüglich zum Absturz gebracht
      werden.
8.) Funktionstüchtigkeit von Flugmodell, Fernsteuerung und Absturzautomatik vor jedem Start prüfen.
      Bei offensichtlichen Mängeln besteht Startverbot.
9.) Flugmodelle haben bemannten Luftfahrzeugen in jedem Fall auszuweichen.
     Ferner hat der Modellpilot seinen Standort so zu wählen, dass er während des gesamten Fluges sein
     Flugmodell beobachten und das Gelände unterhalb des Luftraumes, in dem er sein Modell betreibt, vollständig
     überblicken kann.
10.) Flugbetrieb mit max. 3 Modellen mit kolbengetriebenem Verbrennungsmotor.
        Es dürfen nicht mehr als drei Modelle mit kolbengetriebenem Verbrennungsmotor in der Luft sein.
       Über den zusätzlichen Start von Seglern und Elektromodellen entscheidet der Flugleiter.
       Kolbengetriebene Modelle müssen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein,
       der Schallpegel darf max. 84 dB(A) bei Volllast in 7m Abstand betragen.
11.) Es darf nur 1 Flugmodell mit Turbinenantrieb in der Luft sein.
        Es darf kein weiteres Flugmodell gleichzeitig betrieben werden.
        Der Schallpegel darf max. 100 dB(A) bei Volllast in 7m Abstand betragen.
12.)Starts und Landungen melden.
       Startende und landende Modelle sind durch Zuruf zu melden. Segler haben beim Landen Vorrecht.
13.)Der Flugsektor ist strengstens einzuhalten ( siehe Karte Anlage 1 ).
       Der Flugsektor laut Darstellung in der Karte ist einzuhalten. Abstand zur A61 mindestens 250 m !!!
       Geflogen wird grundsätzlich vor dem Wind um dem Abtrieb entgegen zu wirken.
14.)Überfliegen des Sicherheitsbereichs ist strengstens verboten.
       Das Überfliegen des eingezäunten Sicherheitsbereiches (Vorbereitungsraum, Parkplatz usw.) ist verboten.
       Nicht am Flugbetrieb beteiligte Personen müssen sich im Sicherheitsbereich aufhalten.
15.)Anfliegen von Personen und Tieren ist strengstens verboten.
       Zu Personen und Tieren im Bereich der umliegenden Grundstücke ist ein Sicherheitsabstand von min. 150m
       einzuhalten! Der Flugbetrieb ist nötigenfalls einzustellen oder innerhalb des Flugsektors so zu verlegen, dass
       jegliche Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
16.)Anfliegen von Busch-, Gehölz- oder Baumgruppen verboten.
       Das direkte Anfliegen von Busch-, Gehölz- oder Baumgruppen ist verboten.
17.)Die Inbetriebnahme und das Fliegen von Flugmodellen ist im alkoholisierten Zustand untersagt.
18.)Einstellung des Flugbetriebes:
   a) Bei landwirtschaftlichen Arbeiten in der Einflugschneise ist der Modellflugbetrieb für die Dauer der Arbeiten
        einzustellen.
   b) Während der Jagdausübung ist der Flugbetrieb einzustellen.
   c) Bei Windstärken größer 5m/sec.. Zur Messung der Windstärke steht ein Windmesser zur Verfügung.
19.)Doppelstromversorgung bei Modellen mit Verbrennungsmotor und Gewicht größer 7,5kg.
       Modelle mit Verbrennungsmotor und einem Abfluggewicht größer 7,5kg sind aus Sicherheitsgründen mit einer
       Doppelstromversorgung auszustatten.
       Die Flugplatzordnung ist von allen Mitgliedern und Gästen einzuhalten.
       Bei Zuwiderhandlung droht der Vereinsausschluss bzw. Anzeige.
       Flugsektor siehe Aushang auf dem Fluggelände!!!


      Der Vorstand
      gez. Karsten Braun
     1. Vorsitzender


     Nächste DRK Rettungsstelle: Telefon 0 26 41 / 1 92 22
     Nächste Polizeistelle: 0 26 41 / 9 74 - 0
     Polizei Notruf: 110
     Rettungsdienst/Notarzt: 112
     Feuerwehr: 112
     Flugplatz Koordinaten: 50° 35’ 06.2 N
     7° 04’ 33.8 O